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Bauvorhaben und Gesuche

Baugesuche

Sie planen einen Neubau, Umbau oder eine bauliche Veränderung? Wir beraten Sie bei der Einreichung Ihres Baugesuchs und begleiten Sie durch das gesamte Baubewilligungsverfahren – von der Einreichung der Gesuchsunterlagen bis zur Antragstellung beim Bauausschuss oder dem Gemeinderat.

Sie sind unsicher, ob für Ihr Bauvorhaben eine Baubewilligung erforderlich ist?
Wir beraten Sie gerne.

Vereinbaren Sie bei Bedarf einen Termin mit dem anbei aufgeführten Kontakt.

Baurechtlicher Entscheid

Hier finden Sie wichtige Informationen rund um den baurechtlichen Entscheid:

Rechtsschutz
Behördliche Bauentscheide oder Teile davon (Auflagen, Bedingungen, Nebenbewilligungen) können von der Bauherrschaft oder von Dritten durch einen Rekurs angefochten werden.

Berechtigung zum Rekurs
Zum Rekurs ist berechtigt, wer durch die angefochtene Anordnung berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung hat. Dies betrifft insbesondere die Bauherrschaft selbst sowie Dritte, die vom Bauvorhaben mehr betroffen sind als die Allgemeinheit, also in der Regel die Nachbarschaft. In gewissen Fällen sind auch Natur- und Heimatschutzorganisationen rekursberechtigt (§ 338a PBG).

Rekurs
Wer gegen ein Bauvorhaben Rekurs erheben möchte, muss zuerst den baurechtlichen Enscheid verlangen. Dies muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Baugesuches (also während der Auflagefrist) bei der örtlichen Baubehörde schriftlich erfolgen (§ 315 PBG). Wer den baurechtlichen Entscheid nicht rechtzeitig verlangt, hat das Rekursrecht verwirkt (§ 316 PBG).

Rechtsmittel
Der Rekurs gegen einen baurechtlichen Entscheid (oder Teile davon) muss innert 30 Tagen nach Erhalt des Entscheids bei der zuständigen Rekursinstanz eingereicht werden (§ 22 Verwaltungsrechtspflegegesetz, VRG). Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig. Die Kosten dafür trägt in der Regel die Partei, die im Verfahren unterliegt.

Inventarisierte Gebäude

Ist Ihre Liegenschaft im Inventar der schützenswerten Bauten aufgeführt, können Sie einen Entscheid über die Schutzwürdigkeit ihrer Liegenschaft und über den Umfang allfälliger Schutzmassnahmen verlangen. Voraussetzung ist, dass Sie als Grundeigentümerin oder Grundeigentümer ein aktuelles Interesse glaubhaft machen können, zum Beispiel bei Verkaufs- oder Bauabsichten.

Ein Gesuch (Provokationsbegehren) zur Entlassung eines Objekts aus dem Inventar der schutzwürdigen Bauten ist beim Gemeinderat einzureichen. Der Gemeinderat trifft den entsprechenden Entscheid innerhalb eines Jahres. In Ausnahmefällen kann sich die Behandlungsdauer um höchstens ein weiteres Jahr verlängern.

Wärmetechnische Anlagen

Planen Sie die Sanierung oder den Ersatz einer wärmetechnischen Anlage? Vor Beginn der Arbeiten benötigen Sie für folgende Anlagen eine Bewilligung der Gemeinde:

  • Zentralheizungen

  • Tankanlagen

  • Cheminées

  • Cheminéeöfen

  • Holzpelletheizungen

  • Alternativanlagen wie Wärmepumpen oder Erdsonden

Kontakte für Bauvorhaben

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Baubewilligungen und Gesuche
Hochbau und Planung
Rutschbergstrasse 18
8608 Bubikon
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Tiefbau und Werke
Rutschbergstrasse 18
8608 Bubikon
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Unterhaltsdienst
Werkgebäude, Mittlistbergweg 3
8608 Bubikon
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Feuerwehr, Notruf Tel. 118
Feuerwehrdepot
Alte Schulstrasse 8
8608 Bubikon
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Wasserversorgung
Wasserversorgung / Brunnenmeister
Alte Schulstrasse 4
8608 Bubikon
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Wasserversorgung Leitungsbau
Rutschbergstrasse 18
8608 Bubikon
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Kontrollorgan Liegenschaftsentwässerung
c/o Gossweiler Ingenieure AG, Bahnhofstrasse 75
8620 Wetzikon
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Gas- und Gruppenwasserversorgung
Pikettdienst Tel. 055 251 53 55, Gemeindewerke Rüti, Werkstrasse 27
8630 Rüti
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Leitungskataster Abwasser/Wasser
c/o Ingesa AG, Landstrasse 51
8450 Andelfingen
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GEP – Ingenieur
c/o Holinger AG, Schützenstrasse 3
8400 Winterthur
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Nachführungs- & Grundbuchgeometer
c/o Gossweiler Ingenieure AG, Dorfplatz 1
8126 Zumikon
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Plan- und Datenausgabe
c/o Gossweiler Ingenieure AG

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Kontrollorgan Baulicher Zivilschutz
c/o Gossweiler Ingenieure AG, Lindenstrasse 23
8302 Kloten
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Kommunaler Brandschutzbeauftragter
c/o Gossweiler Ingenieure AG, Bahnhofstrasse 75
8620 Wetzikon
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Feuerungskontrolleur
Patrick Häsler, Grüenaustrasse 9
8624 Grüt
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Grundbuchauszug
Grundbuch- und Betreibungsamt Grüningen, Kirchgass 8
8627 Grüningen
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Beförderungsanlagen (Lifte und Rolltreppen)
c/o FIBA Fachinspektorat AG, Hofackerstrasse 29
8964 Rudolfstetten
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Elektro
Elektrizitätsgenossenschaft Bubikon, Postfach 3
8608 Bubikon
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Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ)
Netzregion Oberland, Stationsstrasse 15
8623 Wetzikon
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Leitungspläne / Planauskunft EKZ

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Pikett Netz-Bau
Elektro-Netz-Bau AG, Ebmattstrasse 11
8608 Bubikon
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Telefon & TV: Swisscom

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Telefon & TV: Sunrise

Ihre Anlaufstelle zum Thema

Hochbau und Planung