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Antrag um Zustellung des baurechtlichen Entscheids

Antrag um Zustellung des baurechtlichen Entscheids

Bauvorhaben

Antragsteller/in

Vollmacht (optional)
Ich ermächtige/Wir ermächtigen hiermit:

als meine/unsere Vertretung in allen Belangen des baurechtlichen Verfahrens gegenüber der Gemeinde Bubikon aufzutreten und demzufolge in meinem/unserem Auftrag die damit zusammenhängenden Mitteilungen und Entscheide zu empfangen.

Begründung für den Antrag

Erläuterungen
Das Zustellbegehren ist innert 20 Tagen seit der öffentlichen Bekanntmachung des betreffenden Bauvorhabens bei der Gemeinde Bubikon, Abteilung Hochbau und Planung schriftlich und unterzeichnet einzureichen.
Dem/Der Gesuchsteller/in wird eine Kopie dieses Antrags um Zustellung des baurechtlichen Entscheids zugestellt (§ 315 PBG).
Wer den baurechtlichen Entscheid nicht rechtzeitig verlangt (Poststempel oder Digitales Eingangsdatum), hat das Rekursrecht verwirkt.
Ist das Begehren rechtzeitig eingereicht worden, werden dem/der Begehrensteller/in alle baurechtlichen Entscheide (auch spätere Projektänderungen, kantonale Bewilligungen etc.) über das Bauvorhaben zugestellt, solange keine neue Aussteckung und Bekanntmachung erfolgt (§ 316 PBG).
Kosten
Für die erstmalige Zustellung von baurechtlichen Entscheiden wird eine pauschale Gebühr von CHF 60.00 gemäss dem aktuellem Gebührentarifs der Gemeinde Bubikon erhoben.
Die Zustellung von Folgeentscheiden, wie Bewilligungen von Projektänderungen, ergänzenden Unterlagen usw. erfolgt kostenlos.
Die Rechnung wird mit dem Versand des baurechtlichen Entscheids gestellt.