Wasserversorgung
Die Wasserversorgung der Gemeinde wird hauptsächlich über eigene Quell- und Grundwasservorkommen sichergestellt. Ergänzend besteht ein Bezugsrecht für aufbereitetes Seewasser bei der Gruppenwasserversorgung Zürcher Oberland.
Die Zusammensetzung des Trinkwassers kann jährlich variieren und ist von der Witterung abhängig, beispielsweise von der Niederschlagsmenge oder dem Quellertrag. Im langjährigen Mittel setzt sich das Trinkwasser in Bubikon wie folgt zusammen:
rund 20% Quellwasser
rund 40% Grundwasser
rund 40% Seewasser
Der Härtegrad des Wassers variiert saisonal je nach Zusammensetzung:
Im Gebiet Bubikon schwankt die Wasserhärte zwischen 24 und 41 °fH, Median 34 °fH.
Im Gebiet Wolfhausen schwankt die Wasserhärte zwischen 17 und 30 °fH, Median 24 °fH.
Versorgungsnetz
Insgesamt werden rund 7’500 Einwohner in 3’250 Haushalten mit Trinkwasser versorgt. Darunter auch rund 300 Einwohnerinnen und Einwohner aus der Gemeinde Gossau (Gebiet Herschmettlen und Fuchsrüti).
Das Wasserversorgungsnetz umfasst rund 73 km Haupt- und Versorgungsleitungen mit Nennweiten (Rohrdurchmessern) von 100 - 250 mm. Zusätzlich bestehen etwa 30 km Hausanschlussleitungen, über die einzelne Gebäude an das Netz angeschlossen sind.
530 Hydranten gewährleisten als Teil des Versorgungsnetzes zudem die Löschwasserversorgung.
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Kontakt Wasserversorgung
Zählerstände und Anschlüsse
Ein Wechsel der Eigentümerschaft bei Liegenschaften oder ein Bauvorhaben wie ein Um- oder Neubau bringt administrative Pflichten mit sich. Je nach Situation ist eine Meldung oder ein Gesuch für Wasser- und Abwasseranschlüsse sowie die Trinkwasserinstallationen erforderlich. Die Gemeinde Bubikon unterstützt Sie dabei mit praktischen Web-Dienstleistungen:
Wechsel Eigentümerschaft bei Liegenschaften
Bei einem Wechsel der Eigentümerschaft ist es wichtig, dass Sie den Wasserverbrauch korrekt abrechnen. Zählerstände können Sie uns bequem online über folgendes Formular melden:
((Dienstleistungen)) - Wasserzählerstandmeldung
Bauvorhaben
Bei Umbauten oder Neubauten, die neue Wasser- oder Abwasseranschlüsse erfordern oder bestehende Anschlüsse verändern, sind zusätzlich zum Baugesuch auch die entsprechenden Anschlussgesuche für Wasser und Abwasser einzureichen. In der Regel ist dies eine Auflage der Baubewilligung und Voraussetzung für die Baufreigabe.
((Dienstleistungen)) Anschlussgesuch Wasser
((Dienstleistungen)) Anschlussgesuch Abwasser
Ebenfalls erforderlich ist die Installationsanzeige für eine Gebäude-Trinkwasserinstallation.
((Dienstleistungen)) Installationsanzeige einer Gebäude-Trinkwasserinstallation
Abwasserreinigung
Die Gemeinden Bubikon und Dürnten gründeten einen Zweckverband und bauten in den Jahren 1969-1971 die Abwasserreinigungsanlage (ARA) Weidli. Das Einzugsgebiet umfasst Gebiete der beiden Verbandsgemeinden.
Zu den Aufgaben des Zweckverbands gehören der Betrieb und der Unterhalt der Abwasserreinigungsanlagen Weidli und Schachen sowie sämtlicher Aussenbauwerke der Verbandsgemeinschaft Bubikon und Dürnten.
Öffnungszeiten
Montag - Freitag
07.00 bis 12.00 und 13.00 bis 16.30 Uhr
Bei Notfällen kann der Pikettdienst ausserhalb der Öffnungszeiten unter der Telefonnummer 055 243 41 70 erreicht werden.
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Zweckverband ARA Weidli
Weidlistrasse 8
8608 Bubikon
Tel. 055 243 21 16
info@araweidli.ch
Gebühren Wasser und Abwasser
Die Kosten für die Wasserversorgung und die Siedlungsentwässerung muss die Gemeinde gemäss Finanzhaushaltsgesetz vollständig über Gebühren finanzieren. Das bedeutet: Sämtliche Aufwendungen werden durch Anschluss- und Verbrauchsgebühren gedeckt – nicht durch Steuergelder.
Die Gesamtkosten umfassen Aufwendungen für die Bereitstellung von Trinkwasser, die Reinigung des Abwassers sowie für den Bau, den Betrieb und den Unterhalt der Anlagen. Hinzu kommen Investitionen in die Optimierung, Erneuerung und Erweiterung der Infrastrukturanlagen.
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Abwassergebühren & Gebührenrechnungen:
Abteilung Tiefbau und Werke
tiefbau@bubikon.ch
Tel. 055 250 33 90