Feuerungskontrolle
Die Feuerungskontrolle betrifft Heizungen, die mit Öl, Gas oder Holz betrieben werden. Beim Verbrennen entstehen Abgase und diese enthalten Schadstoffe. Damit die Luftqualität geschützt wird, legt der Bund in der Luftreinhalteverordnung (LRV) Grenzwerte fest. Heizungen dürfen diese Werte nicht überschreiten.
Im Kanton Zürich ist grundsätzlich die Baudirektion (Abteilung Lufthygiene) für den Vollzug der LRV zuständig. Einen Teil dieser Aufgabe delegiert der Kanton an die Gemeinden.
Die Gemeinde Bubikon ist daher für die Durchführung der Feuerungskontrollen zuständig.
Abnahmekontrollen
Bei einer neuen oder sanierten Heizung wird die Anlage noch während der Garantiezeit von der amtlichen Feuerungskontrolleurin oder dem Feuerungskontrolleur überprüft und abgenommen. Damit stellt die Gemeinde sicher, dass die Heizung korrekt funktioniert und die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten werden.
Routinekontrollen
Gesetzliche Routinekontrollen mit einer Abgasmessung der Heizungen finden bei Holz- und Ölfeuerungen alle zwei Jahre statt. Bei Gasfeuerungen alle 4 Jahre. Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern können diese Routinekontrollen entweder von der amtlichen Feuerungskontrollstelle oder aber von einer Servicefirma im Rahmen des regulären Heizungsservices durchführen lassen.
Die Feuerungskontrollen finden nach Ortsteil statt: Heizungsanlagen in Wolfhausen werden in den geraden Jahren überprüft, Anlagen in Bubikon in den ungeraden Jahren.
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Kontakt Feuerungskontrolleurpin_drop
Patrick Häsler, Grüenaustrasse 9, 8624 Grüt | T 079 236 62 36 | feuko.haesler@bluewin.ch