Einbürgerungsverfahren
Finden Sie heraus, welches Einbürgerungsverfahren für Sie das Passende ist – das ordentliche oder das erleichterte.
Das ordentliche Einbürgerungsverfahren
Das ordentliche Einbürgerungsverfahren ist das übliche Verfahren, das für alle Personen gilt, die seit mindestens zehn Jahren in der Schweiz wohnen, eine C-Bewilligung besitzen und ihren Wohnsitz seit mindestens zwei Jahren in der Gemeinde haben.
Das erleichterte Verfahren
Das erleichterte Verfahren ist für Personen gedacht, die besondere Voraussetzungen erfüllen. Es betrifft zum Beispiel Personen, die mit einer Schweizerin oder mit einem Schweizer verheiratet sind. Zuständig ist das Staatssekretariat für Migration (SEM).
Gemeindebürgerrecht
Sie sind Schweizerin oder Schweizer und hätten gerne das Bürgerrecht in Bubikon? Die Voraussetzungen für die Aufnahme finden Sie in auf der Seite des Kantons. Die Gebühr für die Erteilung des Gemeindebürgerrechts der Gemeinde Bubikon beträgt CHF 100.