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Sozialhilfe

Aufgaben des Sozialdienstes

Wirtschaftliche Sozialhilfe

Sind Sie finanziell in Not? Die Sozialhilfe gewährleistet das Existenzminimum. Ob Sie sozialhilfeberechtigt sind, können Sie mit dem Armutsrechner grob berechnen. Eine definitive Antwort gibt Ihnen der Sozialdienst. Er ist für die Auszahlung der wirtschaftlichen Sozialhilfe verantwortlich.

Der Sozialdienst

  • prüft Gesuche,

  • berechnet die Unterstützungsleistungen gemäss den gesetzlichen Grundlagen,

  • stellt sicher, dass Personen in finanziellen Notlagen die notwendige Hilfe erhalten.

Ziel ist, das Existenzminimum zu sichern und eine nachhaltige Selbstständigkeit zu fördern.

Bestätigung des Nichtbezuges von Sozialhilfe

Auf Wunsch stellen wir Ihnen eine Bestätigung aus, dass Sie während Ihres Wohnsitzes in Bubikon oder Wolfhausen keine Sozialhilfe bezogen haben. Diese Bestätigung ist gebührenpflichtig.

Für eine Bestätigung senden Sie uns bitte eine E-Mail mit folgenden Informationen an soziales@bubikon.ch:

  1. Name, Vorname

  2. Geburtsdatum

  3. Aktuelle Wohnadresse

  • Bitte informieren Sie uns, falls sie die Bestätigung für mehrere Familienmitglieder benötigen.

Beratung und Begleitung

Der Sozialdienst berät Betroffene in persönlichen, familiären und sozialen Angelegenheiten. Der Sozialdienst

  • begleitet sie beim Bewältigen von Lebenskrisen,

  • unterstützt beim Planen ihres Budgets und

  • arbeitet mit Fachstellen und Institutionen zusammen.

Alimentenhilfe

Wer im Kanton Zürich Unterhaltszahlungen (Alimente) nicht wie vorgesehen erhält, kann anderweitig Unterstützung bekommen – zum Beispiel über Inkasso, Überbrückungshilfe oder Vorschuss: Bezahlt die unterhaltspflichtige Person die Kinder-Alimente nicht, kann die Gemeinde die festgelegten Kinderunterhaltsbeträge unter bestimmten Voraussetzungen vorschiessen.

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Amt für Jugend und Berufsberatung – Alimentenhilfe der Bezirke Hinwil, Meilen, Pfäffikon, Uster
Spitalstrasse 3
8620 Wetzikon
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Restprämienübernahme Krankenkasse

Falls Sie knapp am Existenzminimum leben und das Budget nicht für die Zahlung der Krankenkassenprämien reicht, könnte es sein, dass Sie Anspruch auf die Restprämienübernahme (Krankenkasse) haben.

Die Restprämienübernahme ist keine Sozialhilfe.

Asylwesen

Die Gemeinde Bubikon hat die Asyl Organisation Zürich (AOZ) damit beauftragt, folgende Personen zu betreuen:

Asylsuchende (N), die ihr durch den Kanton zugewiesen sind,

  • anerkannte Flüchtlinge (B),

  • vorläufig aufgenommene Flüchtlinge (F),

  • vorläufig aufgenommene Ausländer (F),

  • Personen mit Schutzstatus S.

Kontaktpin_drop

Asyl Fallführung und Betreuung, AOZ Sozialberatung und Asylbetreuung
Guyer-Zeller-Strasse 4
8620 Wetzikon
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Weitere Anlaufstellen und Hilfsmittel

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