Todesfall
Wenn Sie einen nahestehenden Menschen verloren haben, müssen Sie den Todesfall dem Bestattungsamt melden und den Tod ärztlich feststellen lassen. Sie können auch festlegen, dass die oder der Verstorbene vor der Bestattung aufgebahrt wird.
Ärztliche Feststellung des Todes
Meldung beim Bestattungsamt
Melden Sie den Todesfall bitte telefonisch dem Bestattungsamt und vereinbaren Sie einen Termin für das persönliche Bestattungsgespräch. Bringen Sie zum Bestattungsgespräch folgende Unterlagen (sofern vorhanden) mit:
Ärztliche Todesbescheinigung
Schriftenempfangsschein/Meldebestätigung
Schriftliche Willensäusserung des/der Verstorbenen bezüglich der Bestattung
Bei Todesfällen an Feiertagen (bei mehr als zwei freien Arbeitstagen) richtet das Bestattungsamt Bubikon jeweils einen Pikettdienst ein. Unter der Hauptnummer der Gemeindeverwaltung (Tel. 055 253 33 33) erfahren Sie in diesen Fällen die notwendigen Details sowie Auskunft über die Pikettnummer der zuständigen Person des Bestattungsamtes.
Aufbahrung und Zugang
Auf Ihren Wunsch ist es möglich, die verstorbene Person vor der Bestattung aufzubahren (auf dem Friedhof Bubikon). Sie erhalten den Schlüssel zum Aufbahrungsraum beim Bestattungsamt oder ausserhalb der Öffnungszeiten bei der Bestattungsfirma Gerber in Lindau. So ist jederzeit Zugang zur aufgebahrten Person möglich. Eine Aufbahrung vor einer Kremation ist auch im Krematorium Rüti möglich (auf eigene Kosten).
Einbettungen und Überführungen
Sie können Einbettungen und Überführungen zum Krematorium Rüti oder Friedhof Bubikon beim Bestattungsamt in Auftrag geben. Ausserhalb der Öffnungszeiten ist dies direkt bei der Bestattungsfirma Gerber, Lindau, möglich. Deren Pikettdienst ist täglich 24 Stunden erreichbar.