Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, folgende Ereignisse innert 10 Tagen bei den Einwohnerdiensten zu melden (§21 Abs. 2 HuG):
- die Übernahme des Hundes durch eine andere Halterin oder einen anderen Halter
- den Tod des Hundes
Die Meldungen können persönlich am Schalter der Einwohnerdienste oder per E-Mail gemacht werden. Zusätzlich müssen die Ereignisse bei AMICUS gemeldet werden.