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Rekursverzicht zum baurechtlichen Entscheid

Erklärung Rekursverzicht zum baurechtlichen Entscheid

Wer freiwillig auf die Erhebung eines Rekurses gegen einen baurechtlichen Entscheid verzichtet, kann dies mit diesem Formular erklären. Der Rekursverzicht aller Mitteilungsberechtigten ermöglicht es, dass die Rekursfrist nicht abgewartet werden muss, wodurch das Verfahren verkürzt wird.


Verzichtserklärung
Die Unterzeichnenden haben als Mitteilungsberechtigte den aufgeführten Entscheid erhalten und kennen dessen Inhalt. Sie erklären mit ihrer Unterschrift unwiderruflich, gegen folgenden baurechtlichen Entscheid, keinen Rekurs zu erheben:

Dieses Formular muss aus rechtlichen Gründen handschriftlich unterzeichnet werden.
Bitte drucken Sie es aus und reichen es unterschrieben und im Original ein an:
Abteilung Hochbau und Planung, Rutschbergstrasse 18, 8608 Bubikon


Die verzichtserklärenden Parteien: