Richten Sie Adressanfragen an die Einwohnerdienste, entweder schriftlich per Post oder per E-Mail gesellschaft@bubikon.ch. Bei einer erweiterten Adressauskunft ist ein Interessensnachweis beizulegen.
Voraussetzungslose Adressauskunft
Die voraussetzungslose Adressauskunft (§ 18 MERG, § 16 lit. a IDG) wird ohne Begründung oder Einschränkung erteilt. Dabei gibt die Gemeinde Folgendes bekannt:
- Name, Vorname, aktuelle Adresse in Bubikon, Zu- und Wegzugsdatum
Die voraussetzungslose Adressauskunft kostet CHF 15.
Erweiterte Adressauskunft
Bei einer erweiterten Adressauskunft (§ 18 MERG, § 16 lit. a und § 17 Abs. 1 IDG) gibt die Gemeinde zusätzlich folgende Angaben bekannt, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen und kein überwiegendes Interesse entgegensteht:
- Zuzugs- und Wegzugsort, Geburtsdatum, Geschlecht, Zivilstand und Heimatort
Hinweis: Die genaue Wegzugsadresse darf nicht bekanntgegeben werden. Es ist eine Adressanfrage am neuen Wohnort zu stellen.
Die erweiterte Adressauskunft kostet CHF 30.