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Adressauskunft beantragen

Richten Sie Adressanfragen an die Einwohnerdienste, entweder schriftlich per Post oder per E-Mail gesellschaft@bubikon.ch. Bei einer erweiterten Adressauskunft ist ein Interessensnachweis beizulegen.

Voraussetzungslose Adressauskunft

Die voraussetzungslose Adressauskunft (§ 18 MERG, § 16 lit. a IDG) wird ohne Begründung oder Einschränkung erteilt. Dabei gibt die Gemeinde Folgendes bekannt:
  • Name, Vorname, aktuelle Adresse in Bubikon, Zu- und Wegzugsdatum

Die voraussetzungslose Adressauskunft kostet CHF 15. 

Erweiterte Adressauskunft

Bei einer erweiterten Adressauskunft (§ 18 MERG, § 16 lit. a und § 17 Abs. 1 IDG) gibt die Gemeinde zusätzlich folgende Angaben bekannt, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen und kein überwiegendes Interesse entgegensteht:
  • Zuzugs- und Wegzugsort, Geburtsdatum, Geschlecht, Zivilstand und Heimatort
    Hinweis: Die genaue Wegzugsadresse darf nicht bekanntgegeben werden. Es ist eine Adressanfrage am neuen Wohnort zu stellen.

Die erweiterte Adressauskunft kostet CHF 30.