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Aufgabe des Friedensrichters oder der Friedensrichterin ist das Vermitteln in Zivilstreitigkeiten. Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist es, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die ihnen den Gang an ein weiteres Gericht erspart.
Friedensrichterämter sind unter anderem zuständig für:
Friedensrichterämter sind unter anderem zuständig für:
- Forderungsklagen aus privaten wie geschäftlichen Beziehungen
- arbeitsrechtliche Streitigkeiten
- Erbteilungen, Testamentsanfechtungen
- Nachbarschaftsklagen
Auf Antrag der klagenden Partei kann in der Funktion als Einzelgericht endgültig über zivilrechtliche Streitigkeiten bis und mit einem Streitwert von CHF 2'000.00 entschieden werden. Bis zu einem Streitwert von CHF 10'000.00 kann den Parteien ein Urteilsvorschlag unterbreitet werden, der ohne Ablehnung einer Partei innert 20 Tagen in Rechtskraft erwächst.
Unterlagen zur Einreichung einer Klage können auf der Website des Verbands der Friedensrichter und Friedensrichterinnen des Kantons Zürich heruntergeladen werden.
Direkt an die jeweils zuständigen Stellen einzureichen sind:
Unterlagen zur Einreichung einer Klage können auf der Website des Verbands der Friedensrichter und Friedensrichterinnen des Kantons Zürich heruntergeladen werden.
Direkt an die jeweils zuständigen Stellen einzureichen sind:
- Scheidungsklagen
Bezirksgericht Hinwil
Gerichtshausstrasse 12
8340 Hinwil - Ehrverletzungsklagen
Strafantrag bei der Kantonspolizei - Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern
Schlichtungsbehörde
Bezirksgericht Hinwil
Gerichtshausstrasse 12
8340 Hinwil
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Der Gemeinderat besteht mit Einschluss des Präsidenten aus 7 Mitgliedern. Ebenfalls eingeschlossen ist die Schulpräsidentin, welche von Amtes wegen Einsitz im Gemeinderat hat.
Die Geschäftsführung richtet sich nach dem Gemeindegesetz und den übrigen Erlassen von Bund und Kanton sowie nach der Gemeindeordnung.
Die Geschäftsführung richtet sich nach dem Gemeindegesetz und den übrigen Erlassen von Bund und Kanton sowie nach der Gemeindeordnung.
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Die Rechnungsprüfungskommission besteht mit Einschluss des Präsidenten aus 5 Mitgliedern.
Die Rechnungsprüfungskommission (RPK) hat einen besonderen Status. Sie ist das gemeindeeigene Kontrollorgan zur Überwachung des Finanzhaushaltes der Gemeinde. Sie übernimmt die politische Prüfung der Voranschläge und Jahresrechnungen und nimmt Stellung zu den Anträgen der Gemeindebehörden an die Gemeindeversammlung und an die Urnenabstimmung, sofern es sich um Geschäfte mit finanziellen Auswirkungen handelt.
Die Rechnungsprüfungskommission (RPK) hat einen besonderen Status. Sie ist das gemeindeeigene Kontrollorgan zur Überwachung des Finanzhaushaltes der Gemeinde. Sie übernimmt die politische Prüfung der Voranschläge und Jahresrechnungen und nimmt Stellung zu den Anträgen der Gemeindebehörden an die Gemeindeversammlung und an die Urnenabstimmung, sofern es sich um Geschäfte mit finanziellen Auswirkungen handelt.
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Kommissionen
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Wahlbüro
Das Wahlbüro besteht aus dem Gemeindepräsident (Vorsitz), dem Gemeindeschreiber (Sekretariat) sowie aus mindestens 25 Mitgliedern, die für eine Amtsperiode von vier Jahren gewählt sind.
