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Gemeindeversammlung

Anfragen einreichen

Sie haben an der Gemeindeversammlung die Möglichkeit, sich zu beteiligen: Stimmberechtigte können Anfragen einreichen und verlangen, dass der Gemeinderat diese an der Gemeindeversammlung beantwortet. Ihre Anfragen müssen Angelegenheiten der Gemeinde von allgemeinem Interesse betreffen.

Richten Sie Ihre Anfrage schriftlich an den Gemeinderat. Trifft sie spätestens zehn Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung ein, beantwortet sie der Gemeinderat spätestens einen Tag davor.

An der Versammlung selbst gibt der Gemeinderat die Anfrage und die Antwort bekannt. Sie können zu Ihrer Anfrage Stellung nehmen. Die Versammlung kann beschliessen, dass eine Diskussion stattfindet. (§17GG)

Gesetzliche Basis

Die gesetzliche Basis der Gemeindeversammlung ist das Gemeindegesetz (GG). Es regelt die Zusammenführung, die Befugnisse, die Vorbereitung und die Durchführung von Gemeindeversammlungen. In der kommunalen Gemeindeordnung sind die einzelnen Aufsichts-, Gesetzgebungs- und die finanziellen Befugnisse der Gemeindeversammlung Bubikon festgehalten.

Nächste Versammlungen

Ort:
Geissbergsaal Schulhaus Geissberg, Schulstrasse 11, 8633 Wolfhausen

Die nächsten Termine finden Sie hier:

Auf die Durchführung der Gemeindeversammlung vom 9. September 2026 wird mangels behandlungsreifer Geschäfte verzichtet.

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Informationen:

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