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Abstimmungen und Wahlen

Stimmresultate

Alle Gemeinderesultate von Bubikon von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die vollständigen Resultate des Kantons und des Bundes können über die folgenden Links eingesehen werden.

Abstimmen

Wer kann abstimmen?

  • Stimmberechtigt ist jede Person mit gültigem Stimmrechtsausweis. Falls Sie Ihren Stimmrechtsausweis verloren haben, können Sie bei der Einwohnerkontrolle vor dem Abstimmungssonntag ein Duplikat verlangen. Sie müssen es persönlich abholen und einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.

  • Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer: Seit dem Herbst 2014 führt die Stimmregisterzentrale der Stadt Zürich im Auftrag des Kantons das zentrale Stimmregister für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer. Wie Sie beim Abstimmen vorgehen müssen, erfahren Sie hier.

Brieflich abstimmen

Sie können Ihre Stimme brieflich abgeben. Sie ist nur gültig, wenn Sie den Stimmrechtsausweis unterschrieben haben. Ihre briefliche Stimmabgabe oder Ihre briefliche Wahl sind anonym, weil die Gemeinde das von Ihnen verschlossene Stimmzettelkuvert und den Stimmrechtsausweis getrennt voneinander aufbewahrt.

Vorgehen

  1. Sobald Sie das Stimmmaterial erhalten haben, können Sie brieflich abstimmen.

  2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert «Stimm-/Wahlzettel» und kleben Sie es zu.

  3. Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld. Legen Sie ihn zusammen mit dem Stimmkuvert so in das Antwortkuvert, dass im Fenster die Anschrift des Wahlbüros erscheint.

  4. Sie können das Antwortkuvert per Post schicken oder es während den Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung, Einwohnerkontrolle, abgeben. Der Brief muss spätestens am Freitag vor dem Abstimmungssonntag beim Wahlbüro eintreffen.

  5. Der Gemeindehaus-Briefkasten wird am Abstimmungssonntag um 10.00 Uhr nochmals geleert.

Urnen-Öffnungszeiten

Die Urne im Gemeindehaus Bubikon ist am Sonntag von 9.00 bis 10.00 Uhr geöffnet.

Die Urne im Geissbergsaal Wolfhausen ist am Sonntag von 9.00 bis 10.00 Uhr zugänglich.

Zuständig für die Durchführung von Urnengängen in der Gemeinde Bubikon ist die Abteilung Präsidiales und Kultur. Wir bereiten die Wahlen und Abstimmungen vor und senden den Stimmberechtigten die Abstimmungsunterlagen zu.

Kontaktpin_drop

Gemeindeverwaltung Bubikon
Rutschbergstrasse 18
8608 Bubikon
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Schulhaus Geissberg
Geissbergsaal Wolfhausen
Schulstrasse 11
8633 Wolfhausen
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Ihre Anlaufstelle zum Thema

Präsidiales und Kultur

Präsidiales