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Abstimmungen und Wahlen

Abstimmungen und Wahlen

Zuständig für die Durchführung von Urnengängen in der Gemeinde Bubikon ist die Abteilung Präsidiales und Kultur. Wir bereiten die Wahlen und Abstimmungen vor und senden den Stimmberechtigten die Unterlagen zu.

Generelle Informationen

Alle Gemeinderesultate von Bubikon von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons und des Bundes finden Sie unter "Wichtige Links".

AuslandschweizerInnen

Auslandschweizerinnen und -schweizer haben die Möglichkeit, an eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen teilzunehmen. Was es dabei zu beachten gilt, finden Sie unter "Wichtige Links".

Urnen Öffnungszeiten

Urne Gemeindehaus Bubikon, Sonntag 09.00 - 10.00 Uhr

Urne Geissbergsaal Wolfhausen, Sonntag, 09.00 – 10.00 Uhr

Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmrechtsausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt. Haben Sie den Stimmrechtsausweis verloren? Falls ja, ein Duplikat des Stimmrechtsausweises kann bei der Einwohnerkontrolle vor dem Abstimmungssonntag verlangt werden. Sie müssen das Duplikat des Stimmrechtsausweises persönlich abholen und einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?

1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.

2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.

3. Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Wahlbüros erscheint.

4. Sie können das Antwortkuvert per Post schicken oder es während den Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung, Einwohnerkontrolle, abgeben. Der Brief muss spätestens am Freitag beim Wahlbüro eintreffen.

5. Der Gemeindehaus-Briefkasten wird am Abstimmungssonntag um 10.00 Uhr nochmals geleert.

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig, wenn Ihre Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt.

Ihre briefliche Stimmabgabe bzw. Ihre briefliche Wahl ist anonym, weil das von Ihnen verschlossene Stimmzettelkuvert und der Stimmrechtsausweis getrennt voneinander aufbewahrt werden.

Ihre Anlaufstelle zum Thema

Präsidiales und Kultur

Präsidiales